Arbeitsvermittlung
Die Arbeitsvermittlung ist kostenfrei für Arbeitssuchende mit einem Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagenturen und die Jobcenter entscheiden, wer einen Vermittlungsgutschein bekommt und wer nicht.
Nach § 421g SGB III haben Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein wenn:
- Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben,
- nach sechs Wochen noch nicht vermittelt sind oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bzw. einer Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind.
Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten. Es muss eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vereinbart werden. Der Arbeitssuchende darf bei dem betreffenden Arbeitgeber während der letzten vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Vermittler darf nicht bereits von der Bundesagentur mit der Vermittlung beauftragt worden sein. Der Arbeitssuchende muss einen schriftlichen Vermittlungsvertrag mit dem Vermittler abgeschlossen haben. Der Vermittler muss die Arbeitsvermittlung als Gegenstand seines Gewerbes angemeldet und einen Anspruch auf Vermittlungsvergütung haben.
Um für Sie tätig zu werden benötigen wir eine Kopie Ihres Vermittlungsgutscheins.
Die Vermittlung ohne Gutschein ist auch möglich!
Rufen Sie an. Wir beraten Sie gern. |